Lass uns gemeinsam Deinen AVGS beantragen. Nutze unser 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung und lass Dir Deine Antragsunterlagen für den AVGS kostenlos von uns erstellen.
Aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen ist nicht immer einfach. Das beginnt schon bei Deinem Antrag auf den AVGS, da die Entscheidung über die Förderung bei Deinem Sachbearbeiter liegt. Im Klartext heißt das, Du hast keinen Rechtsanspruch auf den AVGS.
Ein Gründercoaching kostet in der Regel mehrere tausend Euro. Dementsprechend sind die Anforderungen der Agentur für Arbeit nicht zu unterschätzen. Immerhin trägt die Agentur für Arbeit die Kosten für Dein Existenzgründercoaching zu 100%.
Lass uns gemeinsam Deinen Vermittlungsgutschein beantragen. Nutze unser 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung und lass Dir Deine Antragsunterlagen für den AVGS kostenlos von uns erstellen.
Vermeide eine negative Entscheidung seitens der Agentur für Arbeit, indem Du mit uns vorher Deine Situation besprichst und wir Dir Deinen Plan mit an die Hand geben. Erhöhe so Deine Chance auf die Ausgabe Deines AVGS. Denn wir wissen genau, was die Agentur für Arbeit von Dir erwartet.
Damit wir mit Dir gemeinsam Deinen Vermittlungsgutschein beantragen können, beantworte uns kurz ein paar Fragen.
Anhand Deiner Antworten und einem Telefongespräch erstellen wir Dir kostenlos Deine Antragsunterlagen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Existenzgründer. Wir erstellen Dir den Antrag, den Bittbrief und geben Dir unseren AVGS-Flyer mit an die Hand.
Nimm nun alle Unterlagen und reiche diese bei Deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit ein. Hiermit hast Du Deinen AVGS beantragt.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung für Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten. Der AVGS wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Ziel ist es, mit dem AVGS
- Arbeitslosen
- Hochschulabsolventen
- von der Arbeitslosigkeit Bedrohten
die Möglichkeit zu bieten, an einer Maßnahme teilzunehmen, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.
Folgender Sachverhalt erleichtert Dir den Zugang zu einem AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
- Du bist überqualifiziert
- Du hast keine Berufsausbildung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht gegeben
- Gesundheitliche Einschränkungen, dann aber mit ärztlichem Attest.
- Keinen Erfolg bei der Vermittlung nach 3 Monaten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Nutze unseren kostenlosen Service, um Deinen AVGS zu beantragen. Wir finden alle Möglichkeiten, um die Wahrscheinlichkeit auf den AVGS um ein Vielfaches zu erhöhen.
Wir haben unzähligen Gründern erfolgreich geholfen, ihren AVGS zu beantragen.
Seit mehr als 25 Jahren sind wir in der Gründungsberatung tätig und wissen alles rund um das Thema Gründung!
Weitaus mehr als 1.000 Gründer haben wir erfolgreich in ihre Selbstständigkeit begleitet!
"Die Gründungsexperten, sowie das gesamte Referententeam, haben mich in meiner Gründungsphase sehr gut beraten und betreut.
Dort hatte man jederzeit ein offenes Ohr für meine Fragen und stand mit Rat und Tat in der Aufbauphase meiner eigenen Kanzlei zur Seite."
Christina Suprun
Anwaltskanzlei C. Suprun
"Das Coaching der Firma Paulisch hat mich als Unternehmer unglaublich weitergebracht. Es umfasste alle relevanten Themen, die für eine Neugründung von Bedeutung sind.
Vor allem die Themen „Businessplan“ und „Buchführung/Steuern“, vor denen ich zuvor etwas Angst hatte, wurden einfach und anschaulich erklärt.
Neben den Thematiken möchte ich vor allem die Dozenten hervorheben. Jeder von ihnen ist Experte in seinem Gebiet und das merkt man."
Melissa Braun
Traurednerin & Hochzeitsplanerin
"Echtes Top Coaching-Team: kompetentes, zuverlässiges und umfassendes Coaching mit Herz und Hirn. Hier wird auch "über den Tellerrand hinaus" geblickt, immer freundlich und verbindlich geholfen.
Ein nettes, offenes Team. Man wird sehr gut betreut. Auf jede Frage gibt es ausführliche und durchdachte Antworten, die einem auf den Punkt genau helfen.
Ich wünsche Euch allen weiterhin viel Erfolg! Das macht Ihr richtig gut!
Ich kann das Coaching-Team von "Die Gründungsexperten" nur jedem weiterempfehlen."
Elena Spin
Praxis für Psychologische Beratung
Wer hat Anspruch auf den AVGS?
Anspruch auf den AVGS hat niemand. Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Das heißt, Dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit entscheidet, ob Du einen AVGS erhältst.
Du musst entweder ALG I oder ALG II beziehen oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sein. Auch Hochschulabsolventen haben die Möglichkeit, den AVGS zu beantragen.
Wo kann ich einen AVGS beantragen?
Bei der Agentur für Arbeit bzw. bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter. Aber sei gut vorbereitet, da sonst schnell eine Absage erteilt werden kann.
Den Antrag auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) stellst Du formlos bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Erhöhe die Wahrscheinlichkeit auf eine positive Entscheidung und nutze unseren kostenlosen Service für Deine Antragsunterlagen auf den AVGS.
In der Regel benötigst Du nur den Antrag mit Deiner Kundennummer und ein von Dir verfassten Bittbrief, um den Gutschein von Deiner Agentur für Arbeit zu bekommen.
Erfahrungsgemäß macht es einen guten Eindruck, wenn Du unseren Flyer beifügst. Wenn Du unseren kostenlosen Service nutzt, tragen wir Dir alle Unterlagen zusammen.
Durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist das Gründercoaching für Dich komplett kostenfrei.