Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung für Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit Selbstständig werden möchten.
Der AVGS wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Ziel ist es, mit dem AVGS
- Arbeitslosen
- Hochschulabsolventen
- von der Arbeitslosigkeit Bedrohten
die Möglichkeit zu bieten, an einer Maßnahme teilzunehmen, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.
Kurz gesagt, du möchtest Selbstständig werden? Dann nutze die Förderung der Agentur für Arbeit und nimm am kostenlosen Existenzgründercoaching teil.
Die kostenlose Beratung für Exitenzgründer.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kannst Du an unserer zertifizierten Maßnahme "Führerschein für Unternehmer" teilnehmen.
Du erlernst alles was Du benötigst, um erfolgreich Selbstständig zu werden.
...bequem von zu Hause aus
...spare wertvolle Zeit
...schone Deine Umwelt
...Dein Einzelcoaching, individuell und einzigartig
Lass uns gemeinsam Deine Selbstständigkeit planen.
Nutze unser 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung und beantrage noch heute Dein kostenloses AVGS Gründercoaching.
Du hast keinen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein.
Ein Gründercoaching kostet in der Regel mehrere tausend Euro. Dementsprechend sind die Anforderungen der Agentur für Arbeit nicht zu unterschätzen. Immerhin trägt die Agentur für Arbeit die Kosten für Dein Existenzgründercoaching zu 100%.
Lass uns gemeinsam Deinen Vermittlungsgutschein beantragen. Nutze unser 25-jähriges Wissen im Bereich der Existenzgründung und lass Dir Deine Antragsunterlagen für den AVGS kostenlos von uns erstellen.
Vermeide eine negative Entscheidung seitens der Agentur für Arbeit, indem Du mit uns vorher Deine Situation besprichst und wir Dir Deinen Plan mit an die Hand geben.
Erhöhe so Deine Chance auf die Ausgabe Deines AVGS. Denn wir wissen genau, was die Agentur für Arbeit von Dir erwartet.
Der Beratungsdienst Paulisch, sowie das gesamte Referententeam, haben mich in meiner Gründungsphase sehr gut beraten und betreut. Dort hatte man jederzeit ein offenes Ohr für meine Fragen und stand mit Rat und Tat in der Aufbauphase meiner eigenen Kanzlei zur Seite.
Christina Suprun
Anwaltskanzlei C. Suprun
Damit wir gemeinsam feststellen können, ob Du das AVGS Gründercoaching beantragen kannst, beantworte uns zuerst ein paar kurze Fragen.
Nach erfolgreicher Prüfung, erhältst Du Deinen Zugang zu allen Informationen, Unterlagen und Vorlagen zum Herunterladen, um Deinen Antrag auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein stellen zu können.
Nachdem Du Dir die Informationen angesehen und heruntergeladen hast, arbeite die Punkte auf der "ToDo's Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" ab, bis Du Deinen AVGS erhalten hast.
Klasse, Du hältst Deinen AVGS nun in Deinen Händen. Nun musst Du diesen nur noch, mit Hilfe unserer Upload-Funktion, auf unserer Homepage hochladen. Wir prüfen dann, ob dieser korrekt ausgestellt wurde und stimmen folglich mit Dir Dein persönliches Einzelcoaching ab.
"Das Coaching der Firma Paulisch hat mich als Unternehmer unglaublich weitergebracht. Es umfasste alle relevanten Themen, die für eine Neugründung von Bedeutung sind.
Neben den Thematiken möchte ich vor allem die Dozenten hervorheben. Jeder von ihnen ist Experte in seinem Gebiet und das merkt man."
Melissa Braun
Traurednerin & Hochzeitsplanerin
Was ist ein AVGS Gründercoaching?
Ein AVGS Gründercoaching ist eine Maßnahme, die zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit dient.
Über einen Gutschein den Du von der Agentur für Arbeit ausgestellt bekommst, kannst Du bei einem zertifizierten Bildungsträger ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen.
Das Ziel besteht darin, Dich optimal auf Deine Existenzgründung vorzubereiten.
Wer hat Anspruch auf den AVGS?
Anspruch auf den AVGS hat niemand. Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Das heißt, Dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit entscheidet, ob Du einen AVGS erhältst.
Welche Voraussetzungen muss ich für das AVGS Gründercoaching erfüllen?
Du musst entweder ALG I oder ALG II beziehen oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sein. Auch Hochschulabsolventen haben die Möglichkeit, den AVGS zu beantragen.
Wo kann ich einen AVGS beantragen, um selbstständig zu werden?
Bei der Agentur für Arbeit bzw. bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter. Aber sei gut vorbereitet, da sonst schnell eine Absage erteilt werden kann.
Den Antrag auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) stellst Du formlos bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Erhöhe die Wahrscheinlichkeit auf eine positive Entscheidung und nutze unseren kostenlosen Service für Deine Antragsunterlagen auf den AVGS.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines AVGS Gründercoaching notwendig?
In der Regel benötigst Du nur den Antrag mit Deiner Kundennummer und ein von Dir verfassten Bittbrief, um den Gutschein von Deiner Agentur für Arbeit zu bekommen.
Erfahrungsgemäß macht es einen guten Eindruck, wenn Du unseren Flyer beifügst. Wenn Du unseren kostenlosen Service nutzt, tragen wir Dir alle Unterlagen zusammen.
Durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist das Gründercoaching für Dich komplett kostenfrei. Du erhältst also über 25 Jahre Gründerwissen, womit Du nachhaltig und sicher, selbstständig werden kannst.
"Ein nettes, offenes Team. Man wird sehr gut betreut. Auf jede Frage gibt es ausführliche und durchdachte Antworten, die einem auf den Punkt genau helfen.
Ich kann das Coaching-Team von "Die Gründungsexperten" nur jedem weiterempfehlen."
Elena Spin
Praxis für Psychologische Beratung